












Prozess
Ziel ist eine möglichst reibungslose und transparente Zusammenarbeit.
Es ist verständlich, dass sich Architekturprojekte oft bis zum Schluss weiterentwickeln. Es wird jedoch darum gebeten, die Beauftragung erst vorzunehmen, wenn größere Designänderungen abgeschlossen sind.
Fortlaufende Design-Updates sind nach gesonderter Vereinbarung möglich.
Übliche Bearbeitungszeiten:
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1 Bild: ca. 5 Werktage
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2–3 Bilder: ca. 10 Werktage
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4–6 Bilder: ca. 15 Werktage
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7+ Bilder: nach Vereinbarung
Für die Erstellung eines 3D-Modells wird in der Regel etwa eine Woche eingeplant, abhängig von der Größe und dem Detaillierungsgrad des Projekts.
Projektphasen
Der Visualisierungsprozess lässt sich grob in drei Phasen unterteilen:
Phase 1 – Kamera & Komposition
Nach Prüfung des 3D-Modells werden Vorschauen für die Bildkomposition zur Verfügung gestellt. Es erfolgt die Festlegung von Kameraposition und grundlegender Beleuchtung. Mit der entsprechenden Freigabe werden Geometrie und Kameraeinstellungen fixiert.
Phase 2 – Materialien, Beleuchtung & Umgebung
Alle Elemente erhalten Materialien und Texturen, während die Lichtatmosphäre definiert wird.
Durch das Hinzufügen von Vegetation, Fahrzeugen und künstlichem Licht sowie die Feinabstimmung von Farben, Kontrast und Tonalität entsteht ein einheitlicher Look.
Phase 3 – Finalisierung
Nach der finalen Freigabe erfolgt das Rendering des Bildes in der Endauflösung (max. 5000px längste Seite).
Menschen werden hinzugefügt, um die Story des Bilds zu stärken.
In dieser Phase sind weiterhin kleinere Anpassungen möglich. Zu beachten ist, dass keine PSD-Dateien zur Verfügung gestellt werden.
Lieferung
Sollte sich der Liefertermin ändern, wird um rechtzeitige Information gebeten. So lässt sich die Zeitplanung anpassen und mögliche Mehrkosten können vermieden werden.
Urheberrecht
Das Urheberrecht aller durch einen Auftrag entstandenen Werke liegt bei Leonard Mitchell (leonardmitchell.studio). Dem Klienten wird das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs- und Vorführrecht unter Beachtung der Anerkennung der Urheberschaft gewährt. Hierbei handelt es sich um den juristisch definierten Begriff des „einfachen Nutzungsrecht“. Erwähnen Sie uns deshalb bei jeglicher Veröffentlichung von Bildern bitte mit ©leonardmitchell.studio (bzw. @leonardmitchell.studio auf Instagram). Der Kunde trägt Sorge dafür, dass bei jeglicher Weitergabe an Dritte die Anerkennung der Urheberschaft gewahrt wird. Vielen Dank!
Aufgrund der Inhalte der Werke wird dem Klienten bei Veröffentlichungen der Werke unsererseits immer das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft unter namentlicher Erwähnung eingeräumt. Im Regelfall werden Werke zwei Monate nach Abschluss des Auftrags auf unserer Webseite und unseren sozialen Kanälen veröffentlicht. Sollte dies die Diskretion eines Projektes tangieren, können Sie einen späteren Zeitpunkt der Veröffentlichung beantragen.